Die EU-Jugendgarantie* muss verstetigt, verbessert und finanziell besser ausgestattet werden, um arbeitslosen jungen Menschen wieder eine berufliche Perspektive bieten zu können.
* Die Jugendgarantie ist die Zusage aller EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ein qualitativ hochwertiges Beschäftigungsangebot, Fortbildung, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum erhalten. Quellen: • Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend/Bund der Deutschen Katholischen Jugend (2017): Sozialwort • Deutsche Beamtenbund-Jugend (2017): Europa • Katholische Landjugendbewegung (2017): Eurovisionen