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03 Jugend in der digitalen Welt


Rodion Kutsaev | Unsplash (Freie Lizenz)

Alles läuft im Netz. Aber nicht alles läuft dabei auch gut. Es ist nicht leicht für junge Menschen in der Schule, auf dem Land oder in öffentlichen Räumen im Internet zu surfen. Auch weil Hass, Sicherheit und falsche Infos echte Herausforderungen sind.

 

Die Beitragsphase ist bereits vorbei.

Es sollte stärker an Konzepten zur Vermittlung von Digitalisierungskompetenzen geforscht werden.

Jugendliche beklagen oft, dass sie nicht genügend Kenntnisse im Umgang mit Verträgen und Gesetzen haben, die aber im Erwachsenenleben sehr wichtig sind. Die Kompetenz im Umgang mit diesen soll an beispielhaft ausgewählten AGB sozialer Netzwerke demonstrativ erlernt und verdeutlicht werden.


Wenn Kompetenzen im Umgang mit den neuen Medien in schulischem Rahmen vermittelt werden sollen, müssen die Kernlehrpläne (Curriculae) angepasst werden. Wünschenswert wäre hierbei ein einheitlicher Maßstab, der länderübergreifend durchgesetzt werden kann.


Der Umgang mit neuen Medien kann nur dann zielführend gelehrt werden, wenn die dazu notwendige Hardware flächendeckend zur Verfügung gestellt wird. Das heißt nicht, dass jeder Schüler einen tragbarer Computer bekommen muss, aber es darf kein Gefälle bei der technischen Ausstattung der Schulen geben.


Der Umgang mit digitalen Medien sollte neben neuen pädagogischen Konzepten Teil der akademischen Ausbildung der Lehramtsstudierenden sein. Wissen kann nur dann vermittelt werden, wenn es auch selbst erworben wurde.


Alle Schüler*innen kommen zwangsläufig in Kontakt mit digitalen Medien und dem Internet. Deshalb deshalb ist es elementar, dass die Schule dazu beiträgt, das Wissen und die Fähigkeiten über diese zu fördern und zu erweitern.


Aufgrund der globalen Reichweite des Internets brauchen wir auf internationaler Ebene Lösungen zur Verbesserung des Datenschutzes. Hierfür könnte der Schutz der persönlichen Daten als Menschen- oder Bürgerrecht im EU-Recht und perspektivisch im Völkerrecht verankert werden.


Sobald Daten von den Verbraucher auf Webseiten erhoben werde, sollten Unternehmen transparent auf die Möglichkeit eines Auskunftsverfahrens nach den Paragrafen 19 und 34 des Bundesdatenschutzgesetzes hinweisen.


Unternehmen sollten verpflichtet werden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und alle weiteren Bestimmungen ihrer Websites in vereinfachter Form darzustellen.

Dies bedeutet, dass sie die Aspekte des Datenschutzes und der Privatsphäre zusammenfassen und im Rahmen rechtlich nicht bindender "AGB" in sogenannter "Einfacher Sprache" darstellen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Übereinstimmung zwischen den rechtlich bindenden AGB und jenen in "Einfacher Sprache" möglichst groß ist.


Viele Hoster von Webseiten befinden sich im EU-Ausland, was eine Strafverfolgung erschwert. Deshalb fordern wir auf europäischer Ebene eine stärkere Kooperation in Bezug auf die Strafverfolgung von auf Fake News spezialisierten Webseiten.


Wir fordern, dass Fake News in jedem sozialen Netzwerk konkret gemeldet werden können (z.B. über Buttons auf der Startseite). Geteilte Artikel sollen auf falsche Inhalte hin überprüft werden.

Soziale Netzwerke sollten dafür sorgen, dass eine einseitige Informationsbeschaffung („Filterblase“) vermieden wird, indem die im Netzwerk gezeigten Interessen von mehreren Quellen gespeist werden und bspw. auf der Timeline vorgeschlagen werden.