Diskussionsbeitrag

← Zurück zu den Beiträgen

Junge Menschen, die in der EU leben, sollten unabhängig von ihrem Herkunftsland und Aufenthaltsstatus die Rechte erhalten, die ihnen nach der UN-Kinderrechtskonvention zustehen (z.B. Schutz, Förderung und Teilhabe).

Quelle: • Bayerischer Jugendring (2015): Europäische Jugendpolitik

20.10.2017 17:00:06