Diskussionsbeitrag

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Sobald Daten von den Verbraucher auf Webseiten erhoben werde, sollten Unternehmen transparent auf die Möglichkeit eines Auskunftsverfahrens nach den Paragrafen 19 und 34 des Bundesdatenschutzgesetzes hinweisen.

16.11.2017 13:21:59