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03 Jugend in der digitalen Welt


Rodion Kutsaev | Unsplash (Freie Lizenz)

Alles läuft im Netz. Aber nicht alles läuft dabei auch gut. Es ist nicht leicht für junge Menschen in der Schule, auf dem Land oder in öffentlichen Räumen im Internet zu surfen. Auch weil Hass, Sicherheit und falsche Infos echte Herausforderungen sind.

 



Wir fordern mehr Transparenz und Kontrolle bei der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die Einsicht in die gespeicherten personenbezogenen Daten muss für die Bürger schneller und unbürokratischer erfolgen, zum Beispiel durch automatisierte Abrufmöglichkeiten. Dabei ist zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die aktuell geltende Auskunftspflicht in eine Mitteilungspflicht aufzuwerten. Ein entsprechendes Verfahren ist von unabhängiger Stelle zu kontrollieren. Dabei sind auch die von den verarbeitenden Stellen eingesetzten Algorithmen regelmäßig zu prüfen.


Unternehmen sollten verpflichtet werden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und alle weiteren Bestimmungen ihrer Websites in vereinfachter Form darzustellen.

Dies bedeutet, dass sie die Aspekte des Datenschutzes und der Privatsphäre zusammenfassen und im Rahmen rechtlich nicht bindender "AGB" in sogenannter "Einfacher Sprache" darstellen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Übereinstimmung zwischen den rechtlich bindenden AGB und jenen in "Einfacher Sprache" möglichst groß ist.


Gefälschte Nachrichten sind ein immer stärker werdendes Problem. Allerdings ist der Grat zwischen gefälschter Nachricht und der nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Pressefreiheit dünn. Wir fordern daher die Stärkung und Erhaltung der Pressefreiheit in vollem Umfang.


Im Zuge eines digitalen Generationenvertrages fordern wir die altersgerechte Aufklärung für jung bis alt. Dadurch sollen Vorurteile und Ängste im Umgang mit digitalen Medien abgebaut werden, ohne bestehende Risiken zu relativieren.


Sobald Daten von den Verbraucher auf Webseiten erhoben werde, sollten Unternehmen transparent auf die Möglichkeit eines Auskunftsverfahrens nach den Paragrafen 19 und 34 des Bundesdatenschutzgesetzes hinweisen.


Wir fordern, dass Fake News in jedem sozialen Netzwerk konkret gemeldet werden können (z.B. über Buttons auf der Startseite). Geteilte Artikel sollen auf falsche Inhalte hin überprüft werden.

Soziale Netzwerke sollten dafür sorgen, dass eine einseitige Informationsbeschaffung („Filterblase“) vermieden wird, indem die im Netzwerk gezeigten Interessen von mehreren Quellen gespeist werden und bspw. auf der Timeline vorgeschlagen werden.


Wir fordern, dass staatlich geförderte Institutionen als öffentliche, anonyme Meldestelle für Sicherheitslücken dienen. Diese sollen den Bürger informieren und dem Schutz vor veröffentlichen Sicherheitslücken dienen.

Diese Institution muss folgende Kriterien erfüllen: - Sie muss den Bürger über Sicherheitslücken informieren. - Bei Meldungen wird zuerst das Unternehmen informiert und eine Frist zum Schließen der Sicherheitslücken gesetzt. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird eine Pressemitteilung veröffentlicht, welche über das gesamte Ausmaß der Sicherheitslücke informiert. - Falls durch eine Veröffentlichung ohne Rücksprache mit dem Unternehmen ein Schaden entsteht, muss der Publizist selbstverständlich die Verantwortung in Form einer angemessenen Strafe übernehmen.


Die Gefahren und Risiken der digitalen Welt müssen für junge Menschen deutlich sichtbar sein. Fernsehwerbung, Kampagnen und verständliche Informationen können dabei helfen.

Quelle: • WebDays (2016): Dokumentation