Wir brauchen ein Projekt in der Medienförderung und Erziehung für Familien.
03 Jugend in der digitalen Welt

Rodion Kutsaev | Unsplash (Freie Lizenz)
Alles läuft im Netz. Aber nicht alles läuft dabei auch gut. Es ist nicht leicht für junge Menschen in der Schule, auf dem Land oder in öffentlichen Räumen im Internet zu surfen. Auch weil Hass, Sicherheit und falsche Infos echte Herausforderungen sind.
Wir brauchen ein stärkeres Bewusstsein für die Wirkungskraft sozialer Medien.
Mobbing im Netz ist für viele junge Menschen ein großes Problem.
frühzeitig Medienkompetenz fördern (in Grundschulen)
Jeder sollten die Verhaltensweisen aus dem privaten Umfeld ins Internet übertragen.
Um Fake News entgegenzuwirken, brauchen wir presserechtliche Regelungen für das Internet und internationale Spielregeln.
Im Zuge eines digitalen Generationenvertrages fordern wir die altersgerechte Aufklärung für jung bis alt. Dadurch sollen Vorurteile und Ängste im Umgang mit digitalen Medien abgebaut werden, ohne bestehende Risiken zu relativieren.
Wir fordern, dass staatlich geförderte Institutionen als öffentliche, anonyme Meldestelle für Sicherheitslücken dienen. Diese sollen den Bürger informieren und dem Schutz vor veröffentlichen Sicherheitslücken dienen.
Diese Institution muss folgende Kriterien erfüllen: - Sie muss den Bürger über Sicherheitslücken informieren. - Bei Meldungen wird zuerst das Unternehmen informiert und eine Frist zum Schließen der Sicherheitslücken gesetzt. Wird diese Frist nicht eingehalten, wird eine Pressemitteilung veröffentlicht, welche über das gesamte Ausmaß der Sicherheitslücke informiert. - Falls durch eine Veröffentlichung ohne Rücksprache mit dem Unternehmen ein Schaden entsteht, muss der Publizist selbstverständlich die Verantwortung in Form einer angemessenen Strafe übernehmen.
Gefälschte Nachrichten sind ein immer stärker werdendes Problem. Allerdings ist der Grat zwischen gefälschter Nachricht und der nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Pressefreiheit dünn. Wir fordern daher die Stärkung und Erhaltung der Pressefreiheit in vollem Umfang.
Sobald Daten von den Verbraucher auf Webseiten erhoben werde, sollten Unternehmen transparent auf die Möglichkeit eines Auskunftsverfahrens nach den Paragrafen 19 und 34 des Bundesdatenschutzgesetzes hinweisen.